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Luc Besson vs. John Carpenter - Ein Gericht hat im Plagiatsprozess entschieden

Stu

Von Stu

Quelle: Indiewire
Bildnachweis: © Universum Film GmbH | Szene aus "Die Klapperschlange"

Es gibt einige Filme die deutliche Ähnlichkeiten zu anderen haben und dabei nicht als Remake oder Reboot gelten. Einer davon ist „Lockout“ aus der Filmschmiede von Luc Besson. Der Sci-Fi-Actioner von 2012 mit  Guy Pearce und Maggie Grace hat recht deutliche Ähnlichkeiten zum Filmklassiker „Die Klapperschlange“. Das fand auch dessen Regisseur, die Regie-Legende John Carpenter, und verklagte darauf hin Europacorp (Bessons Produktionsfirma).

Nach einigem Hin und Her kam es nun in Frankreich zum Gerichtsprozess und Carpenter gewann. Eurpacorp muss eine Strafzahlung leisten. Carpenter erhält als Regisseur und Co-Autor von „Die Klapperschlange“ 20.000 Euro, der andere mitwirkende Drehbuchschreiber, Nick Castle, darf sich über 10.000 Euro freuen, während der Rechteinhaber von „Die Klapperschlange“ sich 50.000 Euro aufs Sparbuch überweisen lassen kann.

Das geplante, offizielle Remake von „Die Klapperschlange“ wird solch einen Prozess aber wohl nicht auslösen, immerhin sind die Rechteinhaber des Klassikers sowie Carpenter selbst involviert. Wann das Remake allerdings kommt, steht noch in den Sternen. Zuletzt sicherte sich 20th Century Fox die Remake-Rechte (wir berichteten), seitdem war es still um das Projekt.

War die Klage gerechtfertigt? Was denkt ihr?

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