Der Kult-Zombieklassiker Day of the Dead von George A. Romero gilt seit Jahrzehnten als ein in Deutschland kontrovers diskutiertes Werk – geprägt von Zensur, Indizierung und juristischen Hürden. Nun gibt es eine spektakuläre Wende: Der dritte Teil der legendären „Living Dead“-Reihe, hierzulande betitelt als Zombie 2 - Das letzte Kapitel, ist nicht mehr beschlagnahmt und kann fortan ohne strafrechtliche Restriktionen verbreitet werden.
Die unrühmliche Geschichte eines Horror-Kultfilms
Als Romero 1985 mit Day of the Dead einen düsteren und kompromisslosen Abschluss seiner Untoten-Trilogie schuf, begeisterte er Kritiker und Publikum gleichermaßen – doch in Deutschland geriet der Film schon bald in den Griff des Jugendschutzes. Die unzensierte Videokassette wurde 1990 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten beschlagnahmt, nachdem sie wegen expliziter Gewaltdarstellungen als strafbar im Sinne des § 131 StGB eingestuft worden war. Über Jahre hinweg war der Film hierzulande nicht nur indiziert, sondern faktisch verboten, was den legalen Vertrieb, die Bewerbung oder öffentlich-rechtliche Ausstrahlungen streng untersagte.
Zwar kursierten im Laufe der Jahre immer wieder stark gekürzte Versionen – etwa mit FSK-16-Freigabe –, doch die ungeschnittene Fassung blieb verboten und entwickelte sich zu einer Art „Heiliger Gral“ für heimische Horrorfans. Die komplexe Rechtslage führte mehrfach zu kuriosen Situationen – etwa als der deutsch-französische Sender ARTE den Film irrtümlich in voller Länge ausstrahlte und kurze Zeit in der Mediathek bereitstellte. Diese Ausstrahlung sorgte nicht nur für Euphorie in der Fangemeinde, sondern auch für juristische Rückfragen, da die Beschlagnahmung formal weiterhin galt.
Mehr als ein Einzelfall: Der Trend zur De-Indizierung
Die Freigabe von Day of the Dead reiht sich in eine auffällige Entwicklung ein, in deren Zuge mehrere einst verbotene Genreklassiker in Deutschland rehabilitiert wurden. Ein herausragendes Beispiel ist Zombie - Dawn of the Dead, ebenfalls von Romero, dessen Beschlagnahmung im Jahr 2019 aufgehoben wurde – seither kann der bahnbrechende Zombie-Film offiziell auch ungeschnitten angeboten werden.
Doch nicht nur Romero-Filme erleben derzeit ein Comeback: In den vergangenen Jahren hat die Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (ehemals BPjM) mehrere Klassiker von der Liste jugendgefährdender Medien gestrichen oder ihre Beschlagnahme aufgehoben. So erhielten etwa Horrorfilme wie The Texas Chain Saw Massacre (1974), Tanz der Teufel (1981), oder Battle Royale (2000), um nur drei zu nennen, neue juristische Bewertungen, die ihnen den Weg zurück in reguläre Veröffentlichungskanäle ebneten.
Diese Entwicklungen spiegeln nicht nur veränderte gesellschaftliche Maßstäbe wider, sondern auch die wachsende Anerkennung des Genres als filmische Kunstform, die mit ihren extremen Bildern kulturelle und narrative Relevanz besitzt. Natürlich gibt es noch einige Titel, die noch nicht befreit wurden. Darunter auch ein neuseeländischer Fun-Splatter, der Teil einst einer unserer erfolgreichsten Aprilscherze war. Kein Scherz hingegen war die Ankündigung des Regisseurs, dass er an 4K-Restaurationen arbeiten würde.Mehr dazu hier: