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Präzedenzfall in Berlin: Gericht entscheidet gegen KI-Stimmklon von Bruce-Willis-Sprecher

GoodGuyMikasch

Von GoodGuyMikasch

Quelle: rsw.beck.de
Bildnachweis: © Sven Wolter

Berliner Landgericht stärkt Persönlichkeitsrechte bei KI-generierten Stimmen

Vor dem Landgericht Berlin ist in der vergangenen Woche ein Urteil gefallen, das als wegweisend für den Umgang mit KI-generierten Stimmen in Deutschland gelten kann. Im Zentrum des Falls stand Manfred Lehmann, die markante deutsche Synchronstimme von Bruce Willis. Lehmann klagte gegen einen YouTube-Kanal, der einen KI-Klon seiner Stimme nutzte, um Reichweite zu generieren und kommerziell Produkte zu bewerben.

Nach einer Abmahnung und Unterlassungserklärung verlangte Lehmanns Rechtsanwalt zusätzlich Schadensersatz. Das Gericht gab ihm recht: Die Nutzung der geklonten Stimme verletze das Persönlichkeitsrecht des Sprechers und sei somit rechtswidrig.

Schadensersatz zugesprochen: 4.000 Euro für Manfred Lehmann

Das Gericht sprach Lehmann eine Entschädigung in Höhe von 4.000 Euro zu. Besonders betonte die Kammer, dass es nicht zwingend darauf ankomme, ob die Stimme absolut identisch sei. Entscheidend sei vielmehr, dass die Ähnlichkeit so stark ist, dass ein Hörer davon ausgehen muss, es handle sich tatsächlich um die Originalstimme, ohne nachvollziehen zu können, ob die Nutzung autorisiert wurde oder nicht.

Bemerkenswert ist zudem, dass Lehmann die Auseinandersetzung nicht außergerichtlich beilegte, sondern ein klares gerichtliches Signal setzte.

Signalwirkung für die Branche: Erste Orientierung für künftige Fälle

Dieses Urteil gilt als erster deutscher Präzedenzfall im Bereich KI-Stimmklon und dürfte künftig Maßstab für ähnliche Verfahren sein. Damit ist ein rechtlicher Rahmen geschaffen, auf den sich Sprecherinnen, Schauspieler und andere Medienschaffende berufen können, wenn ihre Stimmen ohne Einwilligung in KI-generierten Kontexten verwendet werden.

Für die Kreativ- und Medienbranche ist das Urteil ein deutliches Signal: Die Stimme als zentrales Element der Persönlichkeit ist rechtlich geschützt, auch gegen neue Formen der digitalen Nachahmung.

Mit der Entscheidung des Berliner Landgerichts rückt die Diskussion um KI-generierte Stimmen auf eine neue Ebene. Das Urteil zeigt, dass die Justiz gewillt ist, klare Grenzen zu ziehen und die Persönlichkeitsrechte von Sprecherinnen und Sprechern zu schützen. 

Für die Branche, die zunehmend von KI-Tools geprägt wird, ist das ein Meilenstein.

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